Buskontor grenzenlos

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Vermittlungsvertrag

Buskontor grenzenlos

Das Buskontor grenzenlos ist eine Initiative der Destination Nordsee/Ostfriesland und Groningen (NL). Buskontor grenzenlos erbringt Vermittlungsleistungen für Veranstalter (nachfolgend Auftraggeber genannt) in Form von verschiedenen Reisebausteinen in den Bereichen Gastronomie, Hotellerie, Führungen, etc. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Buskontor grenzenlos und dem Vertragspartner.

I. Geltungsbereich

  1. 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Vermittlung von Reise- und Tourismusleistungen von Buskontor grenzenlos.
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Buskontor grenzenlos als dem Vermittler von Reisen und einzelnen Reiseleistungen. Das Buskontor grenzenlos ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, nicht selbst Veranstalter von Reisen und Reiseleistungen. Der Auftraggeber schließt daher zwei gesonderte Verträge ab:

a) einen Geschäftsbesorgungsvertrag über die Vermittlung von Reisen bzw. Reiseleistungen mit dem Buskontor grenzenlos

b) einen Vertrag über die Erbringung der Reise bzw. der Reiseleistungen mit dem jeweiligen Leistungsträger, d.h. dem Anbieter der jeweiligen Leistung.

3. Für die Rechte und Pflichten des Auftraggebers gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten die mit dem Vertragspartner getroffenen Vereinbarungen, insbesondere, soweit wirksam vereinbart, dessen Geschäftsbedingungen.

II. Vertragsabschluss

Mit der Annahme des Buchungsauftrages durch das Buskontor grenzenlos kommt ein rechtsverbindlicher Reisevermittlungsvertrag (Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß § 675 BGB) zwischen dem Auftraggeber und dem Buskontor grenzenlos zustande, mit dem der Auftraggeber das Buskontor grenzenlos beauftragen, die gewünschte Leistung für den Auftraggeber zu besorgen und zu diesem Zwecke den Buchungsauftrag an den Anbieter der Leistung weiterzugeben. Für den Abschluss des Reisevermittlungsvertrages bedarf es keiner bestimmten Form, insbesondere bedarf es keines schriftlichen Vertrages.

III. Vertragspflichten Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Die vertragliche Pflicht des Buskontor grenzenlos besteht in der Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrages notwendigen Handlungen entsprechend dem Buchungsauftrag des Auftraggebers. Sie beinhaltet eine entsprechende Beratung sowie die Abwicklung der Buchung, insbesondere die Übergabe der relevanten Unterlagen.
  1. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet das Buskontor grenzenlos im Rahmen des Gesetzes für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die Weitergabe an den Auftraggeber.
  1. Soweit die finanzielle Abwicklung über das Buskontor grenzenlos erfolgt, geschieht dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers, es sei denn es ist vertraglich etwas anderes vereinbart worden. Die Zahlungsmodalitäten ergeben sich jeweils aus dem mit dem Leistungsträger vermittelten Vertrag. Insbesondere ist das Buskontor grenzenlos berechtigt, Anzahlungen entsprechen den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungsträger zu verlangen, wenn diese wirksam vereinbart worden sind und rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen enthalten.
  1. Bei der Vermittlung von Pauschalreisen, erfolgen Zahlungen durch den Kunden gegen Aushändigung des Sicherungsscheines des Reiseveranstalter (§ 651 k Abs. 3 BGB). Bei der Buchung nur einzelner Reiseleistungen ist ein Sicherungsschein nicht vorgeschrieben.
  2. Das Buskontor grenzenlos kann Ersatz der für die Vermittlung entstehenden Aufwendungen verlangen, soweit dies vereinbart ist oder es diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte.

IV. Rücktritt durch Auftraggeber

  1. Die Stornierung des vermittelten Vertrages durch den Auftraggeber ist jederzeit möglich. Tritt der Auftraggeber zurück, hat der Leistungsträger einen gesetzlichen Anspruch auf den vereinbarten Preis. Er muss sich jedoch die Aufwendungen anrechnen lassen, die er durch eine anderweitige Verwendung der vertraglichen Leistung erspart bzw. zu erwerben böswillig unterlässt. Insoweit gelten die mit dem Leistungsträger vereinbarten Stornobedingungen, sofern diese wirksam in den Vertrag einbezogen worden sind.
  1. Der Rücktritt sollte schriftlich entweder per E-Mail, als auch per Fax oder per Post erklärt werden. Die Erklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie beim Vermittler/ Veranstalter/ Leistungsträger eingeht.
  1. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Auftraggeber günstigere Möglichkeit anbietet oder die Umbuchung nicht nur geringfügige Änderungen betrifft und nicht nur unerhebliche Kosten verursacht. Stornierungskosten sind in den Allgemeinen Reisebedingungen des jeweiligen Leistungsträgers genannt.

V. Haftung des Buskontor grenzenlos

  1. Das Buskontor grenzenlos haftet dem Auftraggeber gegenüber für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung seiner Vermittlerpflichten. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ausgenommen von der Haftungsbeschränkung gemäß Satz 1 ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für sonstige Schäden, soweit letztere mindestens auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Institution, ihres gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen beruhen. Ausgenommen von der Haftungsbeschränkung gemäß Satz 2 ist auch die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  1. Für die vermittelte Leistung selbst haftet der Vertragspartner und Leistungserbringer dem Auftraggeber selbst.

VI. Verjährung

Vertragliche Ansprüche des Auftraggebers gegen das Buskontor grenzenlos, ausgenommen solcher wegen Körper- und Gesundheitsschäden, verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den Umständen, die den Anspruch gegen das Buskontor grenzenlos begründen und diesem selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis erlangen musste. Schwe­ben zwi­schen dem Auftraggeber und dem Buskontor grenzenlos Ver­hand­lun­gen über gel­tend ge­mach­te An­sprü­che oder die den An­spruch be­grün­den­den Um­stän­de, so ist die Ver­jäh­rung ge­hemmt bis der Kunde oder das Buskontor grenzenlos die Fort­set­zung der Ver­hand­lun­gen ver­wei­gert. Die vor­be­zeich­ne­te Ver­jäh­rungs­frist von ei­nem Jahr tritt frü­hes­tens 3 Mo­na­te nach dem En­de der Hem­mung ein. Alle anderen Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährung.

 

VII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Vermittlung sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Auftraggeber sind unwirksam.
  1. Auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Buskontor grenzenlos findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
  1. Gerichtstand ist, soweit zulässig, der Sitz von Buskontor grenzenlos, Steinkauzweg 4, 26135 Oldenburg.
  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Vermittlungsbedingungen von unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Buskontor grenzenlos, Bremer Heerstr. 117, 26135 Oldenburg

Andree Bliefernich (Inhaber)